Beihilfefähige Kurbetriebe nach §§ 6 und 7 BVO
Durch die Beihilfenverordnung (BVO) für Beamte geregelte beihilfefähige Kurbetriebe finden sich natürlich auch in Bad Wörishofen. Für eine Sanatoriumsbehandlung werden Beihilfen gezahlt, wenn keine andere Behandlungsmethode zum Erfolg führen kann. Diese Beihilfen betreffen die Unterkunft, Verpflegung und Pflege für maximal 3 Wochen (bei zwingender Notwendigkeit kann verlängert werden); der Aufenthalt ist beihilfefähig bis zur Höhe des niedrigsten Satzes des Sanatoriums. Auch eine Begleitperson für schwerbehinderte Patienten kann bis zu 70% vom niedrigsten Satz des Sanatoriums beihilfefähig sein, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson behördlich festgestellt und die notwendige Anwesenheit bei der Heilbehandlung durch das Sanatorium bestätigt wurde. Auch Kurtaxe, der ärztliche Schlussbericht und bis zu maximal 200 € für An- und Abreise sind beihilfefähig.
Als Sanatorium versteht sich in dieser Verordnung eine Krankenanstalt mit ärztlicher Leitung, die besondere Heilbehandlungen durchführt und die dafür notwendigen Einrichtungen und das notwendige Personal bereitstellt.
86825 Bad Wörishofen
inkl. Frühstück
zzgl. Kurbeitrag
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zzgl. Kurbeitrag
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zzgl. Kurbeitrag
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inkl. Vollpension
zzgl. Kurbeitrag
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inkl. Vollpension
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