Bewilligung
Ambulante Kneippkur
Die Schritte zur ambulanten Kneippkur:
- Bei der Krankenkasse Antragsformular holen
- Vom behandelnden Arzt oder Ärztin ausfüllen lassen, den Kurort (Bad Wörishofen) wählen und bei der Krankenkasse einreichen
- Bei Bedarf holt die Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ein
Nach Bewilligung der ambulanten Kneippkur:
- Sie wählen eine geeignete Kneippkureinrichtung aus
- Sie haben die freie Wahl des Kurarztes
- Die Kosten für die kurärztliche Behandlung werden voll übernommen. Für die Anwendungen zahlen Sie 10 %, zuzüglich 10,- Euro je Verordnung (auch wenn mehrere Heilmittel auf einer Verordnung stehen). Sie erhalten einen Zuschuss für die Unterbringung von maximal 13,- Euro pro Kurtag (Stand 8/2009).
Stationäre Kneippkur
Die Schritte zur stationären Kneippkur:
- Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
- Diese veranlassen die Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation bei der Krankenkasse
- Nach der Prüfung erfolgt die Verordnung durch den behandelnden Arzt oder Ärztin
- Bei Bedarf holt die Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ein
- Sie wählen in Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse eine geeignete Vertragseinrichtung in Bad Wörishofen aus
- Den Kurtermin stimmen Sie mit der gewählten Kureinrichtung ab
- Die Krankenkasse trägt alle Kosten bis auf Ihre Eigenbeteiligung von 10,- Euro pro Tag (Stand 8/2009)
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