So klappt's mit der Kur

Ihr persönlicher Weg nach Bad Wörishofen

Seit Juni 2021 wurde die ambulante Badekur auf Initiative des Bayerischen Heilbäderverbandes durch die Bundesregierung erneut als Pflichtleistung in den Maßnahmenkatalog der Krankenkassen aufgenommen. Somit hat nun jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort nach § 23 Absatz 2 SGB V.

Eine Kur im Sinne Kneipps sollte nicht kürzer als zwei Wochen sein, drei wären besser. Wenn Sie einen wirklich umfassenden Erfolg anstreben, planen Sie vier Wochen ein. Nebenbei: Vor wenigen Jahrzenten war diese Kurdauer völlig selbstverständlich – die Wirkung nachweislich durchweg hervorragend. Welche Form, welche Anwendungen und welche Dauer bei Ihnen angezeigt ist – das kann Ihnen letztendlich nur Ihr Arzt verlässlich sagen.

Welche Teile der Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, klären Sie am besten rechtzeitig im Vorfeld. In der Regel ist eine Kneipp-Kur alle drei bzw. vier Jahre über die Kasse möglich. Bei Verschlechterung des Zustandes auch jedes Jahr. Besprechen Sie sich bitte immer ausführlich mit der Ärztin oder dem Arzt ihres Vertrauens.

Das Antragsformular (gibt es bei Ihrer Krankenkasse) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen lassen, Bad Wörishofen als Kurort wählen und bei der Kasse einreichen (diese kann eine Stellungnahme des medizinischen Dienstes einholen). Neben der Diagnose sollte Ihr Arzt auch Ihre Symptome beschreiben, das erleichtert die punktgenaue Behandlung in Bad Wörishofen. Die Krankenkasse sollte nach 14 Tagen reagiert haben.

Hier können Sie Ihren Antrag direkt online erstellen:

Geht es um eine stationäre Kneipp-Kur?

Das Vorgehen ist ähnlich, sprechen Sie dazu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Nach Bewilligung wählen Sie eine geeignete Einrichtung aus, unsere Unterlagen helfen Ihnen dabei maßgeblich! Bei einer stationären Kur ist evtl. eine Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse nötig.

Ihren Kurarzt können Sie frei wählen.
Er oder sie informiert Sie auch über die konkreten Zuschüsse und Eigenanteile sowie die für Sie möglichen und angezeigten Anwendungen.

Kosten

Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse

Kurärztliche Behandlung:
100 % Übernahme

Anwendungen:
10 % Eigenanteil plus € 10 je Verordnung (auch bei mehreren Heilmitteln pro Verordnung nur einmal € 10!)

Zuschuss pro Kurtag:
bis zu € 16

Antrag abgelehnt?

 

Bekommen Sie keinen Schreck, hin und wieder lehnen die Kassen auch einen fundiert begründeten Antrag ab. Legen Sie sofort Widerspruch ein!

Wenn es sich um den ersten Antrag handelt, reicht oft ein selbst verfasster Widerspruch mit folgenden Aussagen:

  • Die Ärzte bei Ihnen vor Ort verordnen kaum Kneipp-Anwendungen – dürfen es meist gar nicht, da sie keine Kneipp Badeärzte sind.

  • An Ihrem Wohnort sind keine Kneipp’schen Badebetriebe vorhanden.

  • Nur an einem Ort, an dem häusliche Pflichten und Alltagsstress entfallen, kann sich Ihr Körper effizient regenerieren – und somit der Kur zu einem maximalen Erfolg verhelfen.

  • Sollte der Widerspruch erneut zu einer Ablehnung führen, sind Sie bereit, das Sozialgericht anzurufen.

Sollten Sie schon einmal in Bad Wörishofen zur Kur gewesen sein, wenden Sie sich bitte auch vertrauensvoll an Ihren Kurarzt. Der kennt sich in derlei Angelegenheiten gut aus und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

Was kostet eine Kneippkur?

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