So klappt's mit der Kur
Ihr persönlicher Weg nach Bad Wörishofen
Seit Juni 2021 wurde die ambulante Badekur auf Initiative des Bayerischen Heilbäderverbandes durch die Bundesregierung erneut als Pflichtleistung in den Maßnahmenkatalog der Krankenkassen aufgenommen. Somit hat nun jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort nach § 23 Absatz 2 SGB V.
Eine Kur im Sinne Kneipps sollte nicht kürzer als zwei Wochen sein, drei wären besser. Wenn Sie einen wirklich umfassenden Erfolg anstreben, planen Sie vier Wochen ein. Nebenbei: Vor wenigen Jahrzenten war diese Kurdauer völlig selbstverständlich – die Wirkung nachweislich durchweg hervorragend. Welche Form, welche Anwendungen und welche Dauer bei Ihnen angezeigt ist – das kann Ihnen letztendlich nur Ihr Arzt verlässlich sagen.
Welche Teile der Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, klären Sie am besten rechtzeitig im Vorfeld. In der Regel ist eine Kneipp-Kur alle drei bzw. vier Jahre über die Kasse möglich. Bei Verschlechterung des Zustandes auch jedes Jahr. Besprechen Sie sich bitte immer ausführlich mit der Ärztin oder dem Arzt ihres Vertrauens.
Das Antragsformular (gibt es bei Ihrer Krankenkasse) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen lassen, Bad Wörishofen als Kurort wählen und bei der Kasse einreichen (diese kann eine Stellungnahme des medizinischen Dienstes einholen). Neben der Diagnose sollte Ihr Arzt auch Ihre Symptome beschreiben, das erleichtert die punktgenaue Behandlung in Bad Wörishofen. Die Krankenkasse sollte nach 14 Tagen reagiert haben.
Hier können Sie Ihren Antrag direkt online erstellen: